Als Dolmetscher werden Sie sicherlich kaum nur in Ihrem eigenen Büro tätig sein, sondern vor allem zu Kundenterminen und Besprechungen unterwegs sein. Der Punkt der Dienstreisen ist wichtig für die Steuer.
- Von der Steuer absetzen können Sie nur Fahrten, die eindeutig dienstlich sind. Reisen Sie dabei mit dem privaten Pkw, so wird dieser auch als Dienstfahrzeug gesehen, wenn er zu mindestens 50 Prozent dienstlich genutzt wird. Eventuell kann es sinnvoll sein, ein Fahrtenbuch zu führen, das dann allerdings auch akribisch geführt werden muss.
- Wenn Sie einen reinen Dienstwagen unterhalten, so können Sie die Kosten dafür natürlich voll von der Steuer absetzen. Das gilt zum Beispiel für die Unterhaltungskosten sowie für die Anschaffungskosten. Ein Steuerberater kann Sie hierzu ausführlich informieren.
- Wer die Reise zu einem entfernten Kundentermin mit der Fahrt in den Urlaub verbindet, kann diese nicht vollständig als Dienstfahrt abrechnen. Hier wird das Finanzamt abwägen, ob der private Anteil der Reise überwiegt oder der dienstliche. Ist letzteres der Fall kann es sein, dass die Ansetzung gar nicht anerkannt wird und eine Verrechnung mit der Steuer ist nicht möglich.